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Wenn Ihr Kind krank ist...

Erstellt am 01.01.2021

Wenn ihr Kind krank ist, melden Sie sich bitte am selben Tag bei der Schule und reichen Sie spätestestens am 3. Tag eine schriftliche Erklärung ein. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der AV Schulbesuchspflicht.

Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte bei Krankheit:

(1) Können Schülerinnen oder Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(2) Bei der Rückkehr in die Schule haben die Schülerinnen oder Schüler unverzüglich eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.

(3) Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb (…) der genannten Fristen mitgeteilt und wird auch nachträglich keine Erklärung (…) vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt.

Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

Hiermit bitte ich das Fehlen meiner Tochter/meines Sohnes … vom 1.-4. Januar 2024 zu entschuldigen. Sie/Er war krank (oder anderer wichtiger Grund).

Mit freundlichen Grüßen,

Maxi Mustermann (Unterschrift Erziehungsberechtigte/r)