Gymnasiale Oberstufe (Jahrgang 11 bis 13)
Seit dem Schuljahr 2019/20 können Schüler*innen das Abitur an unserer Schule ablegen. Gemeinsam mit zwei weiteren Spandauer Schulen kommen unsere Oberstufenschüler*innen am Schulstandort Haveldüne zusammen.
Hier erwarten Sie:
ein attraktives Kursangebot
kleine Lerngruppen
individuelle Förderung
vertraute und engagierte Lehrkräfte
moderne Ausstattung
Kursfahrten ins europäische Ausland im Fremdsprachenunterricht
Schüleraustauschprogramm
Kooperation mit Hochschulen
Seit 2024 ist unser Haus 3 eröffnet, das mit neuester Technik speziell auf die Bedürfnisse von Oberstufenschüler*innen zugeschnitten sein wird.
Häufige Fragen & wichtige Informationen
Auch in der Oberstufe ist man verpflichtet, am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule teilzunehmen. Eine Note kann nur dann erteilt werden, wenn man je Kurshalbjahr mindestens sechs Wochen (Ferien ausgeschlossen) kontinuierlich am Unterricht teilgenommen hat.
- Beurlaubungen erfordern einen vorherigen, begründeten Antrag; eine nachträgliche Genehmigung ist ausgeschlossen, auch aus religiösen Gründen.
- Es besteht kein Anspruch auf Beurlaubung.
- Beurlaubungen an Klausurtagen sind in der Regel unzulässig.
- Bis zu drei Tage: Antrag bei den Tutoren.
- Mehr als drei Tage: Antrag über die Tutoren bei der Schulleitung, die nach Stellungnahme entscheidet.
- Beurlaubungen direkt vor/nach Ferien werden nur in wichtigen, unaufschiebbaren Ausnahmefällen genehmigt (vgl. AV Schulpflicht).
- Fehlende minderjährige SchülerInnen: Mitteilungspflicht der Erziehungsberechtigten am 1. Fehltag mündlich, bis zum 3. Fehltag schriftlich. Rückkehr erfordert eine schriftliche begründete Entschuldigung.
- Fehlende volljährige SchülerInnen: gleiche Mitteilungs- und Entschuldigungspflichten wie bei Minderjährigen. Diese können bei volljährigen SchülerInnen selbst verfasst werden.
- Ohne Erklärung gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und wird im Zeugnis vermerkt.
- Häufiges oder unentschuldigtes Fehlen führt zu Kontaktaufnahme durch die Tutoren mit den Erziehungsberechtigten.
a. Unentschuldigte Fehlzeiten können als nicht erbrachte Leistungen den AT-Teil (allgemeiner Teil der Note) beeinträchtigen.
b. Zeugnisnoten erfordern mindestens 6 Wochen kontinuierliche oder 8 Wochen Gesamtteilnahme am Unterricht pro Kurshalbjahr; ohne Note gilt der Kurs als nicht belegt.
c. 10 unentschuldigte Fehltage im Semester (6 Fehlstunden = 1 Fehltag) können zur Schulentlassung führen (AV Schulpflicht §13).
- Bei Fehlen an einem Klausurtag ist die Schule am 1. Tag mündlich zu informieren.
- Ärztliches Attest und Antrag auf Nachschreibetermin müssen innerhalb von 3 Schultagen mit Eingangsstempel beim Oberstufenkoordinator oder Sekretariat eingereicht werden.
- Unentschuldigtes Fehlen führt zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten.
- Die Schule prüft die Begründung jeder Fehlzeit. Nicht anerkanntes Fehlen gilt als unentschuldigt; in Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung.
- Pro Semester ist ein semesterbegleitender Sportkurs verpflichtend.
- Fehlzeiten im Sportunterricht sind wie üblich bei den Tutoren zu entschuldigen, zusätzlich ist die Fachlehrkraft zu informieren.
- Bei längerer Nichtteilnahme (ab 4 Wochen) ist ein sportärztliches oder schulärztliches Gutachten erforderlich, außer bei offenkundigen Erkrankungen. Die Schulleitung entscheidet über Befreiungen.
- Verletzungen verpflichten weiterhin zur Teilnahme an theoretischen Kursinhalten.
- Unentschuldigte Nichtteilnahme führt zu 0 Punkten und dem Rücktritt in den vorherigen Jahrgang (Pflichtkurs fehlt).
Schülersprechzeiten
Liebe Schülerinnen und Schüler,
unser Oberstufenkoordinator Herr Amberger hat montags und mittwochs in der 1. Stunde (8:00 Uhr - 8:40 Uhr) seine Sprechzeiten. Sie finden ihn im Raum 104 in Haus 1.
Termine können auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die Terminanfrage sollte per E-Mail erfolgen.